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Versicherungs-Lexikon

Fachbegriffe – endlich verständlich

Neutral erklärt, ohne Marketing-Geschwurbel. Wenn Sie etwas vermissen, sagen Sie uns Bescheid – wir bauen es aus.

A
Abschlusskosten
Einmalige Kosten, die bei Vertragsbeginn anfallen. Bei provisionsbasierten Verträgen werden sie meist über die ersten Jahre verrechnet.
Anwartschaftsversicherung
Ruhender Versicherungsschutz, der ein späteres Wiederaufleben ohne erneute Gesundheitsprüfung erlaubt – wichtig z. B. bei PKV-Pausen.
B
Berufsunfähigkeit (BU)
Versicherte Person kann ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben. Die BU-Versicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente.
Beitragsdynamik
Jährliche, automatische Erhöhung von Beitrag und Leistung – schützt vor Inflation und sichert wachsende Lebenshaltungskosten ab.
D
Deckungssumme
Maximale Leistung, die der Versicherer pro Schadenfall zahlt. Bei der Privathaftpflicht sollten mindestens 10 Mio. € vereinbart sein.
E
Elementarschäden
Schäden durch Naturgewalten wie Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch oder Schneedruck. Nicht automatisch Bestandteil der Wohngebäudeversicherung.
Erstrisikoversicherung
Vereinbarte Summe wird ohne Anrechnung einer Unterversicherung im Schadenfall ausgezahlt.
F
Fahrlässigkeit (grob)
Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonders schwerem Maß. Gute Tarife verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
G
Gesundheitsprüfung
Prüfung des Gesundheitszustandes vor Vertragsannahme – relevant in PKV, BU, Risikoleben und Pflegeversicherung.
H
Hausrat
Alle beweglichen Gegenstände in einer Wohnung. Versicherungssumme orientiert sich an der Wohnfläche (Faustregel: 650 €/m²).
I
Invaliditätsleistung
Einmalzahlung in der Unfallversicherung bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung – höhe abhängig vom vereinbarten Gliedertaxe-Wert.
J
Jahresgrundprämie
Basisbeitrag eines Vertrages vor Berücksichtigung von Schadensfreiheitsrabatten, Zuschlägen oder Nachlässen.
K
Krankentagegeld
Ersetzt das wegfallende Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Für Selbstständige existenziell – meist ab dem 22. oder 43. Krankheitstag.
L
Leistungsanpassung
Mechanismus, durch den eine bereits laufende Versicherungsleistung an die Inflation oder vereinbarte Indizes angepasst wird.
M
Maklervertrag
Vereinbarung zwischen Kunde und Makler. Räumt dem Makler eine umfassende Betreuung und Vertretung gegenüber den Versicherern ein.
N
Nachhaftung
Schutz nach Beendigung einer Tätigkeit – wichtig in Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht.
O
Obliegenheit
Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers vor und nach einem Schadenfall. Verstöße können die Leistung reduzieren.
P
Police
Schriftliche Vertragsurkunde, die den Versicherungsschutz dokumentiert.
Q
Qualitätsrating
Bewertung von Tarifen durch unabhängige Institute wie Franke & Bornberg, Morgen & Morgen oder Stiftung Warentest.
R
Risikolebensversicherung
Zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen – wichtig bei Familien und Immobilienfinanzierungen.
S
Selbstbeteiligung
Vereinbarter Betrag, den der Versicherte je Schadenfall selbst trägt. Höhere SB senkt den Beitrag.
T
Tarifwechselrecht
Recht in der PKV, innerhalb desselben Versicherers in einen anderen Tarif zu wechseln – ohne Verlust der Alterungsrückstellungen (§ 204 VVG).
U
Unterversicherung
Versicherungssumme liegt unter dem tatsächlichen Wert. Im Schadenfall wird anteilig gekürzt – Vermeidung durch Unterversicherungsverzicht.
V
Versorgungswerk
Pflicht-Altersversorgung für freie Berufe wie Ärzte, Anwälte oder Architekten. Ersetzt die gesetzliche Rentenversicherung.
W
Wartezeit
Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Eintritt des vollen Versicherungsschutzes – häufig in PKV und Zahnzusatz.
Z
Zillmerung
Verrechnungsmethode, bei der Abschlusskosten in den ersten Vertragsjahren mit den Sparbeiträgen verrechnet werden – heute gesetzlich begrenzt.