Zur Startseite
Versicherungs-Lexikon
Fachbegriffe – endlich verständlich
Neutral erklärt, ohne Marketing-Geschwurbel. Wenn Sie etwas vermissen, sagen Sie uns Bescheid – wir bauen es aus.
A
- Abschlusskosten
- Einmalige Kosten, die bei Vertragsbeginn anfallen. Bei provisionsbasierten Verträgen werden sie meist über die ersten Jahre verrechnet.
- Anwartschaftsversicherung
- Ruhender Versicherungsschutz, der ein späteres Wiederaufleben ohne erneute Gesundheitsprüfung erlaubt – wichtig z. B. bei PKV-Pausen.
B
- Berufsunfähigkeit (BU)
- Versicherte Person kann ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben. Die BU-Versicherung zahlt eine vereinbarte monatliche Rente.
- Beitragsdynamik
- Jährliche, automatische Erhöhung von Beitrag und Leistung – schützt vor Inflation und sichert wachsende Lebenshaltungskosten ab.
D
- Deckungssumme
- Maximale Leistung, die der Versicherer pro Schadenfall zahlt. Bei der Privathaftpflicht sollten mindestens 10 Mio. € vereinbart sein.
E
- Elementarschäden
- Schäden durch Naturgewalten wie Hochwasser, Starkregen, Erdrutsch oder Schneedruck. Nicht automatisch Bestandteil der Wohngebäudeversicherung.
- Erstrisikoversicherung
- Vereinbarte Summe wird ohne Anrechnung einer Unterversicherung im Schadenfall ausgezahlt.
F
- Fahrlässigkeit (grob)
- Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt in besonders schwerem Maß. Gute Tarife verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
G
- Gesundheitsprüfung
- Prüfung des Gesundheitszustandes vor Vertragsannahme – relevant in PKV, BU, Risikoleben und Pflegeversicherung.
H
- Hausrat
- Alle beweglichen Gegenstände in einer Wohnung. Versicherungssumme orientiert sich an der Wohnfläche (Faustregel: 650 €/m²).
I
- Invaliditätsleistung
- Einmalzahlung in der Unfallversicherung bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung – höhe abhängig vom vereinbarten Gliedertaxe-Wert.
J
- Jahresgrundprämie
- Basisbeitrag eines Vertrages vor Berücksichtigung von Schadensfreiheitsrabatten, Zuschlägen oder Nachlässen.
K
- Krankentagegeld
- Ersetzt das wegfallende Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Für Selbstständige existenziell – meist ab dem 22. oder 43. Krankheitstag.
L
- Leistungsanpassung
- Mechanismus, durch den eine bereits laufende Versicherungsleistung an die Inflation oder vereinbarte Indizes angepasst wird.
M
- Maklervertrag
- Vereinbarung zwischen Kunde und Makler. Räumt dem Makler eine umfassende Betreuung und Vertretung gegenüber den Versicherern ein.
N
- Nachhaftung
- Schutz nach Beendigung einer Tätigkeit – wichtig in Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht.
O
- Obliegenheit
- Verhaltenspflichten des Versicherungsnehmers vor und nach einem Schadenfall. Verstöße können die Leistung reduzieren.
P
- Police
- Schriftliche Vertragsurkunde, die den Versicherungsschutz dokumentiert.
Q
- Qualitätsrating
- Bewertung von Tarifen durch unabhängige Institute wie Franke & Bornberg, Morgen & Morgen oder Stiftung Warentest.
R
- Risikolebensversicherung
- Zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen – wichtig bei Familien und Immobilienfinanzierungen.
S
- Selbstbeteiligung
- Vereinbarter Betrag, den der Versicherte je Schadenfall selbst trägt. Höhere SB senkt den Beitrag.
T
- Tarifwechselrecht
- Recht in der PKV, innerhalb desselben Versicherers in einen anderen Tarif zu wechseln – ohne Verlust der Alterungsrückstellungen (§ 204 VVG).
U
- Unterversicherung
- Versicherungssumme liegt unter dem tatsächlichen Wert. Im Schadenfall wird anteilig gekürzt – Vermeidung durch Unterversicherungsverzicht.
V
- Versorgungswerk
- Pflicht-Altersversorgung für freie Berufe wie Ärzte, Anwälte oder Architekten. Ersetzt die gesetzliche Rentenversicherung.
W
- Wartezeit
- Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Eintritt des vollen Versicherungsschutzes – häufig in PKV und Zahnzusatz.
Z
- Zillmerung
- Verrechnungsmethode, bei der Abschlusskosten in den ersten Vertragsjahren mit den Sparbeiträgen verrechnet werden – heute gesetzlich begrenzt.
